Einreisebestimmungen

Japan

Japan ist tollwutfrei. Deshalb gelten auch für die Einreise von Tieren aus Mitgliedstaaten der EU besondere Einreisebestimmungen.


Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen:
  1. Kennzeichnung

    Durch Implantation eines Mikrochips oder durch Tätowierung (ISO-Standard; bei Verwendung anderer Mikrochips muss der Importeur sicherstellen, dass ein Lesegerät zur Verfügung steht, um das Tier identifizieren zu können).
  2. Impfung

    2 malige Tollwutimpfung durch Ihren Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen muss dabei mehr als 31 Tage betragen, die zweite Impfung muss während der Gültigkeit der ersten Impfung erfolgen (i.d.R. 1 Jahr). Das Mindestalter bei der Erstimpfung beträgt 91 Tage.
  3. Blutprobe

    Entnahme der Blutprobe nach der zweiten Impfung.
    Einsendeschein für Serumproben zur Tollwutantikörperbestimmung, Tiere [docx].
  4. Untersuchung

    Im FAVN-Test in einem vom japanischen Landwirtschaftsministerium akzeptierten Labor, wie z.B. dem EUROVIR Hygiene-Labor (Mindestwert: 0,5 IU/mL)
  5. Dokumentation

    Bei ausreichendem Titerwert: Eintragung des Ergebnisses in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.
  6. Wartefristen

    Reiseantritt frühestens nach einer Wartezeit von 180 Tagen nach der Blutentnahme. Das Tier kann innerhalb von 2 Jahren nach der Blutentnahme eingeführt werden, wenn die Tollwutimpfung in der vorgeschriebenen Zeit aufgefrischt wird.
  7. Besondere Regelungen und Begriffe

    Unmittelbar vor der Einreise nach Japan (vorzugsweise innerhalb der letzten 48 Stunden) muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden, in dem bestätigt wird, dass das Tier keine klinischen Anzeichen einer Tollwutinfektion hat, bei Hunden außerdem keine Anzeichen einer Leptospirose-Infektion vorliegen. Werden alle Vorgaben eingehalten, beträgt die Quarantäne bei Ankunft in Japan maximal 12 Stunden, ansonsten bis zu 180 Tagen.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare