Einreisebestimmungen

Australien

Bei der Ankunft in Australien ist eine Quarantäne vorgeschrieben. Die Zeitdauer beträgt mindestens 1 Tage. Weitere Einzelheiten: s.u.

Die Australischen Behörden unterscheiden 3 Gruppen von Ländern bzw. Regionen:

  1. Gruppe 1 = New Zealand, Norfolk Island, Cocos Island
  2. Gruppe 2 = Länder, die nachgewiesenermaßen Tollwutfrei sind (u.a. Island, Hawaii, Guam, Japan und einige weitere Länder / Inseln
  3. Gruppe 3 = Länder, die die Tollwut durch geeignete Maßnahmen gut unter Kontrolle haben. Dazu zählen auch die (meisten) Staaten der EU

Ausgehend von einem EU-Staat (= Gruppe 3) sind die folgenden Schritte in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen: (Die Angaben sind ohne Gewähr – Bitte informieren Sie sich ausreichend; ein weiterführender Link ist unten angegeben)

1. Vorbedingungen

  • Das Tier muss sich vor der Einreise nach Australien für mindestens 180 Tage in einem Land mindestens der Gruppe 3 aufgehalten haben (Stichtag = Ankunft der Serumprobe im Labor)
  • Die Bedingungen in Bezug auf die Impfung sowie der Tollwutantikörperbestimmung müssen erfüllt sein.
  • Das Tier darf nicht trächtig sein und keine Jungtiere (Kätzchen/Welpen) führen
  • Für eine Reihe von Rassen/Hybride besteht ein Importverbot.

2. Kennzeichnung

  • Durch Implantation eines Mikrochips (ISO-Standard).
  • Die Kennzeichnung (Implantation) muss durch einen anerkannten Tierarzt mindestens 180 Tage vor der Einreise und vor der Blutentnahme erfolgt sein.

3. Impfung

  • Tollwutimpfung durch einen anerkannten Tierarzt (Amtstierarzt?) mit einem für die Spezies (Hund und/oder Katze) anerkannten Impfstoff.
  • Mindestalter des Tieres = 84 Tage
  • Die Impfung muss bei der Einreise (noch) gültig sein. Ggf. muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums nachgeimpft werden.

4. Blutprobe

  • Entnahme der Blutprobe nach 3 – 4 Wochen nach der Impfung (der Zeitraum ist nicht bindend vorgeschrieben).

5. Untersuchung

6. Dokumentation

  • Bei ausreichendem Titerwert: Eintragung des Ergebnisses in den Heimtierausweis durch den Tierarzt. Das Ergebnis muss von einem amtlichen Tierarzt bestätigt werden.

7. Wartefristen

  • Reiseantritt frühestens nach einer Wartezeit von 180 Tagen (die Frist beginnt mit dem Tag der Ankunft der Serumprobe im Labor).

8. Besondere Regelungen und Begriffe

  • Unmittelbar vor der Einreise muss ein (Amts)tierärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt werden.
  • Nach Ankunft in Australien gilt eine Quarantänezeit von 30 Tagen.
  • Diese lässt sich jedoch auf eine Mindestquarantäne von 10 Tagen reduzieren, wenn die Identität des Tieres verifiziert werden kann.

Weitere Informationen

http://www.agriculture.gov.au/cats-dogs

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