Einreisebestimmungen
Schweden
Seit dem 1.1.2012 ist die bis dahin geltende nationale Regelung durch das EU-Regelwerk ersetzt. Für Reisen innerhalb der EU ist keine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut mehr erforderlich.
Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen: (Die Angaben sind ohne Gewähr – Bitte informieren Sie sich ausreichend; ein weiterführender Link ist unten angegeben)
1. Kennzeichnung
- Es wird dringend die Kennzeichnung durch einen Mikrochip empfohlen. Eine Tätowierung wird nur noch anerkannt, wenn diese vor dem 03.07.2011 durchgeführt wurde und klar lesbar ist.
2. Impfung
- Tollwutimpfung durch Ihren Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff.
3. Dokumentation
- Eintragung der Impfung in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.
4. Wartefristen
- Reiseantritt frühestens 21 Tage nach der Impfung. Hunde und Katzen müssen zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt sein. Die frühere Forderung nach einer Entwurmung entfällt. Weitere Details für die Einreise nach Schweden siehe Link [unten].
Weitere Informationen
Jordbruksverket (Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft)