Einreisebestimmungen

Schweden

Seit dem 1.1.2012 ist die bis dahin geltende nationale Regelung durch das EU-Regelwerk ersetzt. Für Reisen innerhalb der EU ist keine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut mehr erforderlich.

Die folgenden Schritte sind in der vorgegebenen Reihenfolge durchzuführen: (Die Angaben sind ohne Gewähr – Bitte informieren Sie sich ausreichend; ein weiterführender Link ist unten angegeben)

1. Kennzeichnung

  • Es wird dringend die Kennzeichnung durch einen Mikrochip empfohlen. Eine Tätowierung wird nur noch anerkannt, wenn diese vor dem 03.07.2011 durchgeführt wurde und klar lesbar ist.

2. Impfung

  • Tollwutimpfung durch Ihren Tierarzt mit einem anerkannten Impfstoff.

3. Dokumentation

  • Eintragung der Impfung in den Heimtierausweis durch den Tierarzt.

4. Wartefristen

  • Reiseantritt frühestens 21 Tage nach der Impfung. Hunde und Katzen müssen zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt sein. Die frühere Forderung nach einer Entwurmung entfällt. Weitere Details für die Einreise nach Schweden siehe Link [unten].

Weitere Informationen

Jordbruksverket (Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft)

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