PET Travel Scheme

Tollwut in der EU & Weltweit

In West- und Mitteleuropa kann die Tollwutsituation - nicht zuletzt aufgrund der flächendeckenden Impfungen beim Hund sowie der Impfkampagnen gegen die Fuchstollwut – als günstig eingestuft werden. Das führt zu der Frage, inwieweit Impfungen bei Haustieren und insbesondere die Kontrolle des Impferfolges überhaupt noch notwendig sind. Ein Blick über die Grenzen zeigt jedoch, dass die Notwendigkeit dieser Maßnahmen nach wie vor gegeben ist.

Der Fall eines tollwutinfizierten Import-Welpen aus Bamberg (s.u.) belegt darüber hinaus, dass die von einigen Tierhaltern nicht als immer sinnvoll erachteten EU-Vorschriften durchaus berechtigt sind und wirft ein Schlaglicht auf die potentielle Gefahr, die von aus dem Urlaub mitgebrachten Tieren ausgehen kann (PDF).

Die Situation in Europa

Die Karte (unten) zeigt die Verteilung der registrierten Tollwutfälle bei Wild- und Haustieren sowie bei Menschen in Europa a. zwischen 2012 und 2018 (rote Punkte) sowie b. zwischen 2019 und 2022 (blaue Punkte). Die Karte zeigt, dass die Fälle nach wie vor fast ausschließlich in Ost- und Südosteuropa aufgetreten sind. Darunter sind beliebte Reiseländer wie die Türkei, die Staaten des ehemaligen Jugoslawiens sowie die Balkanstaaten.

Die Karte zeigt aber auch, dass sich die Situation aufgrund der Bemühungen um die Tollwutbekämpfung verbessert hat. Durch den Krieg in der Ukraine ist allerdings zu befürchten, dass die Erfolge dieser Maßnahmen in einigen Ländern keinen Bestand haben werden.

Grafik 1 TW in EU

Für Deutschland ist die Tollwutsituation, wie die Karte zeigt, wesentlich günstiger. Und seit 2008 gilt Deutschland bezüglich der klassischen bzw. terrestrischen Tollwut (d.h. bei Wild- und Haustieren) als Tollwutfrei. Dies gilt jedoch nicht für die Fledermaustollwut!. Auch im östlichen Polen hat sich die Lage sehr deutlich verbessert. Bei dessen östlichen Nachbarn sieht es jedoch anders aus. Die Tollwut ist dort nach wie vor endemisch.

In der Zwischenzeit wurde Russland sowie Weißrussland von der Liste der Länder mit einer „günstigen Tollwutsituation“ (Liste Gruppe C) gestrichen. Für Reisen in diese Länder ist nun ebenfalls ein Nachweis der Tollwutimmunität obligat.

Wir möchten an dieser Stelle die klare Empfehlung aussprechen, den Impfstatus Ihrer Hunde auch ohne einen entsprechenden gesetzlichen Zwang überprüfen zu lassen, wenn Sie in Länder reisen, in denen die Tollwut noch immer endemisch ist. Denn nur eine bestehende Immunität kann schützen! Das gilt für Ihre Haustiere aber indirekt auch für Sie und Ihre Familie.

Es ist dabei von Bedeutung, dass bei ca. 99 % der Übertragungen der Tollwut auf den Menschen Hunde bzw. Hundeartige beteiligt waren bzw. sind. Zur Kontrolle der Tollwut ist es daher notwendig, neben der Impfung der Fuchspopulation auch die Immunität der Haushunde aufrecht zu erhalten. Denken Sie also auch an die Tollwutimpfungen bei Ihrem Hund auch wenn es auf den ersten Blick in Deutschland als nicht wichtig erscheinen mag.

Die Situation Weltweit

Nach Schätzungen der WHO sterben jedes Jahr weltweit etwa 59.000 Menschen an den Folgen einer Tollwutinfektion. Die 2. Karte (unten) zeigt die weltweite Verteilung des Tollwutrisikos auf der Basis der epidemiologischen Daten der jeweiligen Länder im Zusammenhang mit der Zugangsmöglichkeit zu (zellkulturbasierten) Tollwutimpfstoffen (Stand 2013) .

Wenngleich die Situation weltweit regional sehr verschieden ist (ca. 95 % der Fälle betreffen Länder in Asien und Afrika), sollte die Gefahr einer Tollwutinfektion bei allen Fernreisen mit einkalkuliert und angemessene Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden (vergl. Empfehlungen der WHO).

Pub Map WHO 2013

Für Reisende im Allgemeinen gilt die Empfehlung:

  • Reisende sollten grundsätzlich den direkten Kontakt mit Wildtieren (freilebend oder in Gefangenschaft) vermeiden. Dies gilt insbesondere für Hunde und Katzen. Diese beiden Spezies sind zu 99 % bei humanen Tollwutfällen mit Todesfolge beteiligt (LINK).
  • Für Höhlenforscher oder Reisende, die eine Höhle besuchen, ist das Einatmen der Höhlenluft an sich kein Risikofaktor. Allerdings gilt hierbei die Warnung keine Fledermäuse (wegen der Fledermaustollwut) zu berühren oder ungeschützt mit diesen Tiere umzugehen. Für die meisten Länder gilt die Empfehlung, dass bereits nach einem möglichen direkten Kontakt mit Fledermäusen eine expositionelle Impfung durchgeführt werden sollte.

In Abhängigkeit von dem Reiseziel und auf der Grundlage der entsprechenden Einteilung nach der WHO-Karte (siehe oben) gelten die folgenden Empfehlungen:

  • Kategorie 1: kein Tollwutrisiko (no risk; vergl. Karte oben).
  • Kategorie 2: geringes Risiko (low risk; vergl. Karte oben).
    In diesen Ländern bzw. Regionen sollten Reisende, die direkten Kontakt mit Fledermäusen haben werden bzw. könnten (z.B. Wildhüter, Jäger, Wissenschaftler, Tierärzte, Abenteuer-Reisende) eine prä-expositionelle Impfung durchführen.
  • Kategorie 3: mittelgradiges Risiko (medium risk; vergl. Karte oben).
    In diesen Ländern bzw. Regionen sollten Reisende, die direkten Kontakt mit Fledermäusen und anderen Wildtieren, insbesondere Fleischfressern, haben werden bzw. könnten (z.B. Wildhüter, Jäger, Wissenschaftler, Tierärzte, Abenteuer-Reisende) eine prä-expositionelle Impfung durchführen.
  • Kategorie 4: hohes Risiko (high risk; vergl. Karte oben).
    In diesen Ländern bzw. Regionen sollten Reisende, die eine längere Zeit in ländlichen Gebieten verbringen und dabei Aktivitäten wie Laufen, Radfahren, Camping und Wanderungen ausführen wollen, sollten eine prä-expositionelle Impfung durchführen. Eine Immunisierung ist ebenso zu empfehlen: für Personen mit einem besonderen Risiko (z.B. Tierärzte), für Auswanderer, die in Regionen leben möchten, in denen ein Kontakt mit Haustieren (insbesondere Hunden) und fleischfressenden Wildtieren wahrscheinlich ist. Darüber hinaus sollten insbesondere Kinder immunisiert werden, da bei ihnen verhaltensbedingt ein erhöhtes Risiko besteht (sie spielen gerne mit (fremden) Hunden und Katzen bzw. berühren diese häufiger, sie werden häufiger gebissen und sie verschweigen häufiger einen Kontakt mit Tollwut-verdächtigen Tieren).

Ein realer Fall:

Vor einiger Zeit rief eine Dame aus Indien an und erkundigte sich nach den Bedingungen unter denen ein Hund aus Indien nach Deutschland gebracht werden könnte. In dem Gespräch wurden nach und nach die folgenden Details offenbar: 1. Die Dame war Urlauberin und hatte das Tier erst vor kurzem „entdeckt“ und fühlte sich nun für das Tier verantwortlich, 2. Das Tier war ein Welpe, welcher sehr krank war (ein Tierarzt war nicht einbezogen). 3. Das Muttertier war nicht (mehr) verfügbar, ein Tierbesitzer nicht erkennbar, 4. Aufgrund der Gesamtsituation kann angenommen werden, dass weder die Mutter noch der Welpe gegen Tollwut geimpft waren.

Der Dame war nicht bewusst, dass sie sich in einem Land befand, in dem die Tollwut vorkommt und in dem jedes Jahr mehrere 10.000 Menschen an der Tollwut sterben. Nachdem sie über diesen Sachverhalt aufgeklärt wurde und es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der fragliche Welpe mit dem Tollwutvirus infiziert war, hat sie auf Anraten noch in Indien eine postexpositionelle Impfung begonnen. Im Nachhinein betrachtet war es eine gute Entscheidung von Ihr nachzufragen und nicht auf eigene Faust ein möglicherweise tollwutinfiziertes Tier nach Deutschland zu bringen.

Für mitreisende Haustiere

  • Für mitreisende Hunde, Katzen und Frettchen gelten die Regelungen nach EG 576/2013 (vergl. Pet Travel Scheme; Einreisebestimmungen).
  • Für Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten bzw. für Reisen zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Ihnen gleichgestellten Drittländern (Gruppe A und B) oder gelisteten Drittländern mit einer „günstigen“ Tollwutsituation (Gruppe C) ist eine gültige Tollwut-Impfung erforderlich. Ggf. bestehen im Einzelfall darüber hinaus weitere Nationalstaatliche Regelungen.
  • Für Reisen zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Nicht-gelisteten Drittländern d.h. Drittländern mit einer „ungünstigen“ Tollwutsituation ist zur Wiedereinfuhr des Tieres in das Herkunftsland bzw. in die EU 1. eine gültige Tollwut-Impfung sowie 2. ein Immunitätsnachweis erforderlich. Dieser Immunitätsnachweis ist vor der Ausreise durchzuführen und im EU-Heimtierausweis zu dokumentieren.

    Für die Einfuhr der Tiere in das Urlaubsland gelten u.U. davon abweichende Nationalstaatliche Regelungen; diese werden nicht von der EU-Regelung abgedeckt oder berührt.

Das Mitbringen von Tieren aus dem Urlaub

Von der Wiedereinfuhr (Reisen/Urlaub) zu unterscheiden ist der Erstimport von Tieren. Für den Import von Hunden, Katzen und Frettchen gelten ebenfalls die Regelungen nach EG 576/2013 (vergl. Pet Travel Scheme; Einreisebestimmungen).

  • Für den Erstimport aus einem EU-Mitgliedsstaat bzw. Ihnen gleichgestellten Drittländern (Gruppe A und B) oder aus einem gelisteten Drittland mit einer „günstigen“ Tollwutsituation (Gruppe C) ist eine gültige Tollwut-Impfung erforderlich.
  • Für den Erstimport aus einem Nicht-gelisteten Drittland in die EU ist 1. eine gültige Tollwut-Impfung, 2. ein Immunitätsnachweis durch ein von der EU anerkanntes Labor, 3. die Einhaltung einer 3-monatigen Wartefrist sowie 4. eine gültige Veterinärbescheinigung, ausgestellt unmittelbar vor Reiseantritt erforderlich (vergl. Pet Travel Scheme; Einreisebestimmungen EU).

Aus Punkt drei ergibt sich, dass das Mitbringen eines Tieres aus dem Urlaub aus einem Nicht-gelisteten Drittland praktisch nicht durchführbar ist. Sollten Sie es dennoch wollen oder versuchen, ist damit ein erheblicher Aufwand verbunden. Wenn das Tier sogar noch vor Ablauf der 3 Monate in die EU gebracht wird, wird es in jedem Falle in Quarantäne genommen und tierärztlich behandelt. Hier können schnell hohe Kosten auflaufen. Der Versuch einer illegalen Einfuhr wird zudem strafrechtlich verfolgt.

Ansonsten sollten Sie daran denken, dass insbesondere von Hunden und seien sie noch so „süß“, eine unkalkulierbare Gefahr für Sie selbst und Ihre Familie ausgeht. Sie können einfach nicht sicher sein, ob „Ihr“ Tier nicht bereits tollwutinfiziert ist und im schlechtesten Fall das Virus sogar noch auf Sie überträgt. Der unten skizzierte Fall zeigt, dass die Gefahr einer Übertragung auf den Menschen durchaus real ist.

Ein realer Fall:

Ein 5 Monate alter Hundewelpe mit vorschriftsmäßiger Tollwutimpfung aus Marokko wurde nach Deutschland importiert, wo er wenige Tage nach der Ankunft an der Tollwut erkrankte (Labor bestätigt). Die für die Einfuhr gesetzlich vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Titerbestimmung wurde jedoch nicht durchgeführt und die erforderliche 3-monatige Wartezeit wurde ebenfalls nicht eingehalten. Es ist wohl davon auszugehen, dass sich der Welpe bereits vor oder kurz nach der Impfung mit dem Virus infiziert hat. Ein belastbarer Impfschutz besteht aber frühestens drei Wochen nach erfolgter Impfung (vergl. Presseinformation LRA Bamberg v. 26.07.2013).

Der Fall zeigt, wie wichtig und sinnvoll die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind und dass diese streng eingehalten werden müssen. Es kann nur davor gewarnt werden, Tiere (v. a. Katzen und Hunde) unbedacht aus dem Ausland mit nach Hause zu nehmen. Auch wenn die Situation dieser Tiere im Urlaubsland bedrückend ist, das Risiko für Sie und Ihre Familie ist, wie der aktuelle Fall zeigt, unter Umständen nicht kalkulierbar. Wenn Sie dennoch helfen oder sogar ein Tier „adoptieren“ möchten, wenden Sie sich besser an eine seriöse Tierschutzorganisation vor Ort.

 

Weiterführende Informationen und Links

Homepage der EU mit Informationen zum PETS inkl. weiterführenden Links u.a. zur Verordnung EG 576/2013 sowie der aktuellen Länderliste („gelistete Drittländer“):
https://food.ec.europa.eu/animals/movement-pets/eu-legislation_en

 

Homepage der WHO (in Englisch) bezüglich Tollwut (engl. Rabies):
http://www.who.int/rabies/en/

 

Rabies - Bulletin – Europe / Rabies Information System of the WHO Collaboration Centre for Rabies Surveillance and Research (in Englisch): Informationen zur Tollwutsituation in Europa; u.a. mit animierten Karten, die individuell vom Benutzer eingestellt werden können:
http://www.who-rabies-bulletin.org/

 

Informationen des Robert Koch-Institutes bezüglich Tollwut; inkl. weiterführenden Links zu verschiedenen Fragestellungen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/T/Tollwut/Tollwut.html

 

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