Regelwerke Viruzidie

Liste des RKI (nach § 18 IfSG)

Richtlinie des Robert Koch-Institutes zur Prüfung der Viruzidie von chemischen Flächendesinfektionsmitteln und Instrumentendesinfektionsmitteln, die in die Liste gemäß § 18 IfSG aufgenommen werden sollen.

Inhalt

  • nationales Zertifikat ohne zeitliche Begrenzung
  • Die RKI-Liste ist der Leitfaden für die behördlich angeordnete Anwendung von Desinfektionsmitteln im Seuchenfall nach § 18 IfSG z.B. in Krankenhäusern, Praxen und Heimen
  • Prüfung in den verschiedenen Bereichen (Hände-, Flächen-, Instrumentendesinfektion, der chemothermischen Wäschedesinfektion, der Desinfektion in Reinigungsautomaten und andere) für die Sparten Bakterizidie (Wirkbereich A) und die Viruzidie (Wirkbereich B) und andere (C und D: best. Sporen) RKI-Liste
  • Prüfung der Viruzidie für die chemothermische Wäschedesinfektion (≥ 30 °C): Suspensionsversuche nach der DVV/RKI-Leitlinie [2015] mit Parvovirus als einzigem Testvirus.
  • Grundsätzlich werden nunmehr auch Prüfungen nach der Testmethodik der Europäischen Normen akzeptiert. Bei solchen Prüfungen sind jedoch die Testviren der DVV/RKI-Leitlinie zugrunde zu legen.
  • Bei den Prüfungen zur Wäschedesinfektion werden nur noch Tests gemäß EN14476 akzeptiert (hier nur „dirty conditions“). Darüber hinaus werden weitere Kontrolltests (nach der DVV/RKI-Liste) verlangt (vergl. Mitteilung d. RKI v. 16.07.2018, geändert 05.08.2020). Es sind mindestens 2 unabhängige Testdurchgänge durchzuführen.

Schrittweise Prüfung z.B. der Viruzidie

Prüfung der Viruzidie für Instrumenten- bzw. Flächendesinfektionsmittel in zwei aufeinanderfolgenden Stufen:

  • 1. Stufe:
    zunächst Suspensionstests nach der DVV/RKI-Leitlinie [2015] bzw. nach der EN14476) mit den vier Testviren der DVV/RKI-Leitlinie (Adeno-, Polio-, Polyomavirus SV40 und dem Murinem Norovirus [Frau Dr. Schwebke; pers. Korrespondenz])
  • 2. Stufe:
    nachfolgend Carriertests für 1. die Instrumentendesinfektion: mit beiden resistentesten Testviren aus dem 1. Test bzw. 2. die Flächendesinfektion: nur mit Parvovirus

Adressat der Gutachten bzw. Verfahren

  • Für den Wirkbereich B (Viruzidie) ist ein Gutachten erforderlich, einzureichen beim Robert Koch-Institut, Fachgebiet 14- Angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene
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